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Wie sieht der Urlaubsanspruch bei einer Beschäftigung von einem Tag pro Woche in der Elternzeit aus?

bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche ist wie folgt zu berechnen: 24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage (= vier Wochen) D. h. der gesetzliche Mindesturlaub (24) wird geteilt durch die für ihn als Grundlage geltende Sechs-Tage-Woche (6) und multipliziert mit den wöchentlichen Pflichtarbeitstagen (tatsächlichen Arbeitstagen im Einzelfall). Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit einer Arbeitszeit ...

Stand: 12.04.2018

Dialog: 18603