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Welcher Urlaubsanspruch ergibt sich, wenn der Mutterschutz in der ersten Jahreshälfte beginnt, das Ende aber in der zweiten Jahreshälfte liegt?

Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten Jahreshä ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 5255