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Wie ist der Urlaub bei einem Beschäftigungsverbot zu gewähren?

oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG). Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 BEEG Gebrauch machen wird, sollten Sie unmittelbar mit ihm persönlich klären.Weitere Informationen bieten der Leitfaden zum Mutterschutz sowie die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" an. ...

Stand: 12.04.2024

Dialog: 5360