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Darf eine schwangere Assistenzärztin 7 Tage hintereinander arbeiten?

geleistet wird. Arbeitet eine Schwangere in der 52. KW an beiden Feiertagen (25. und 26.12.) und dem darauffolgenden Sonntag (31.12), dann hat diese in derselben Woche Anspruch auf drei Tage Ersatzfreizeit. Dazu sagt der Kommentar Bulla/Buchner unmissverständlich: „Dass die Ersatzruhezeit „in jeder Woche einmal“ zu gewähren ist, kann nur dahin interpretiert werden, dass für jeden mit Arbeitsleistung ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 4831