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Kann ein Arbeitgeber die Freistellung zum Stillen so gewähren, dass sie zu Beginn und Ende der täglichen Arbeit liegt?

Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden. Mutterschutzrechtlich könnte eine stillende Mutter solche Stillzeiten auch zu Hause nehmen, einen Anspruch darauf hat sie aber nicht.Begründung:Die Regelung des § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit ...

Stand: 14.09.2019

Dialog: 42450