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Muss ich als Schwangere Sonntags arbeiten?

. Tut er dies dennoch, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 32 Mutterschutzgesetz (Abs.1 Nr.1 i.V.m. Abs.2) durch die zuständige Aufsichtsbehörde mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weisen wir hin. ...

Stand: 28.11.2019

Dialog: 42940