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Kann ein Arbeitgeber die Freistellung zum Stillen so gewähren, dass sie zu Beginn und Ende der täglichen Arbeit liegt?

"dem Anspruch des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung der bei ihm beschäftigten Mutter einerseits und dem allgemeinen Interesse der Bewahrung von Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Kindesentwicklung, die mit dem Arbeitseinsatz der Mutter verbunden sind, andererseits" (Zitat aus der Gesetzesbegründung) gerecht zu werden.Im Einzelfall kann die zuständige Aufsichtsbehörde Einzelheiten ...

Stand: 14.09.2019

Dialog: 42450