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Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

aus mutterschutzrechtlicher Sicht ohne Bedeutung, ob die werdende Mutter im Krankenhaus selbst oder von einem fremden Neben- oder Hilfsbetrieb (z. B. einer Fremdreinigungsfirma) beschäftigt wird.Gehört das chemische Labor zum Krankenhaus, ist ein Einsatz an Sonn- und Feiertagen unter Beachtung der bestehenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen erlaubt. ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392