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Kann man eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot für Schwangere erhalten?

unterschieden.Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie umzusetzen. Für den von Ihnen geschilderten Fall trifft § 5 Abs.1 MuSchG zu, wonach ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 20514