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Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.Die ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392