Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf eine Schwangere zu Rufbereitschaft in der Zeit von 18.00 bis 9.00 Uhr eingesetzt werden?

des Arbeitgebers genehmigt werden, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Auf die Informationen unter https://www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...

Stand: 08.06.2018

Dialog: 6416