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Ist der Aufenthalt von Schwangeren bei Lachgasnarkosen im OP-Saal erlaubt?

und dauerhaft unterschritten wird.Sofern es sich um Intubationsnarkosen (geschlossene Verfahren) handelt, kann diese Bedingung erfüllt werden. Dies muss durch ausreichend häufige Messungen nachgewiesen werden. Dies gilt aber nicht für Maskennarkosen, die besonders bei Kindern angewendet werden. Hierbei kann es zu einer Überschreitung der Luftgrenzwerte kommen. Eine abschließende Bewertung ist gegenwärtig ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 20081