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Welchen Regelungen bestehen bei Arbeiten in der Schwangerschaft mit FFP2-Masken?

, sind patientennahe Tätigkeiten auf der Normalstation unzulässig. • Insbesondere auf Infektionsstationen, Notaufnahmen und interdisziplinären Intensivstationen ist die Beschäftigung einer schwangeren Frau grundsätzlich unzulässig. Ob andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen möglich sind, bspw. in der Verwaltung, ist sorgfältig zu prüfen. Für den Gesundheitsdienst sind die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe ...

Stand: 15.03.2021

Dialog: 43487