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Welches sind die konkreten Kriterien für eine unverantwortbare Gefährdung in der Schwangerschaft bei Vibration und Erschütterung?

der Technik unbestimmte Rechtsbegriffe genauer definieren. Solange keine Definitionen vorliegen, gelten die Vorgaben des bisherigen Mutterschutzgesetzes.Vibrationen und ErschütterungenIn § 9 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte angegeben.Für Ganzkörper-Vibrationen beträgtder Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s2 in X- und Y-Richtung ...

Stand: 16.05.2018

Dialog: 42287