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Wie muss ich folgenden Punkt: "ständiges stehen, länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats" aus dem Mutterschutzgesetz verstehen?

Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 29409