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Ist trotz der Nichtbetrachtung im Mutterschutzgesetz die Stoffliste der Richtlinie 92/85/EWG bei der Betrachtung einer unverantwortbaren Gefährdung noch zu berücksichtigen?

Im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin die Gefährdungen für alle Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Auch andere Rechtsvorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung) verlangen eine Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 42537