Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Welche Regelungen muss der Arbeitgeber bei Stillenden beachten?

die Verantwortung. Es bedarf hierfür keines ärztlichen Attests oder einer behördlichen Anordnung.In § 7 Absatz 2 MuSchG ist u. a. die Freistellung zum Stillen geregelt:"(2) Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 43860