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Gibt es eine untere Grenztemperatur, ab der werdende Mütter nicht mehr in einer Lagerhalle arbeiten dürfen?

werden. In diesen Bereichen sollten werdende Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden.In Bezug auf Lagerhallen gilt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in unbeheizten Arbeitsräumen zu beschäftigen. So müssen in Arbeitsräumen bei mittelschwerer Tätigkeit Mindesttemperaturen von 19 oC (sitzende Körperhaltung) bzw. 17 oC (stehende Körperhaltung bzw. gehen) erreicht ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 17449