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Dürfen bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden und Urlaubsansprüche "verrechnet" werden?

des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.Weitere Informationen erhalten Sie unter https ...

Stand: 09.08.2023

Dialog: 7274