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Ich bin im vierten Monat schwanger und arbeite in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in einem Jugendtreff. Was ist zu beachten?

Trennung); bei der Beschäftigung mit älteren Kindern nur noch beim Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung. Sind 28 Tage lang keine neuen Erkrankungsfälle in der Einrichtung aufgetreten, kann die Schwangere mit dem Beginn der fünften Woche ihre Arbeit wieder aufnehmen.Bei nicht geklärter oder fehlender Ringelrötelnimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 8917