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Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen in der Verwaltung von Tankstellen und im Mineralöl- und Schmierstoffhandel im Büro in unmittelbarer Nähe der Tankstelle weiterbeschäftigt werden?

. Die Gefährdung der stillender Mutter ist so zu bewerten wie bei allen Arbeitnehmern. Hier ist nach TRGS 905 weiter zu verfahren ( die Liste ist nicht vollständig, sie enthält nur die Stoffe die in anderen Rechtsvorschriften nicht geregelt sind). Die ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sind im § 10 ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 11184