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Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Schwangere in einer kirchlichen Jugendwohngruppe nicht mehr nach 20.00 Uhr und nicht am Wochenende arbeiten dürfen?

Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 12137