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Ist eine Frau in Kitas und Kindergärten einer erhöhten Unfallgefahr im Sinne der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung ausgesetzt?

Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...

Stand: 18.04.2018

Dialog: 42257

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