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Wäre bei hohen Infektionszahlen (Ringelröteln) in Krankenhäusern ein berufliches Beschäftigungsverbot gerechtfertigt, oder sollten andere Maßnahmen getroffen werden?

Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere berufliche Situationen identifiziert, die mit einer erhöhten Infektionsgefährdung einhergehen können, sind Schutzmaßnahmen festzulegen. Art und Umfang der Schutzmaßnahmen sind auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung und konkret für jede einzelne Schwangere festzulegen (FAQ "Mutterschutz bei luftgetragenen Infektionserregern" des Ausschusses für Mutterschutz beim BMFSFJ ...

Stand: 30.04.2024

Dialog: 43938