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Ist es erlaubt, dass eine schwangere Mitarbeiterin in der Großküche mehrmals am Tag ins Kühlhaus (+4 bis +7 °C) oder Tiefkühlhaus (-18 bis -20 °C) geht, um Lebensmittel herauszuholen oder einzulagern?

Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...

Stand: 25.04.2024

Dialog: 43935