Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf eine schwangere Krankenschwester in einer Notfallambulanz beschäftigt werden?

-Württemberg.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Mit einer behördlichen Genehmigung darf er sie bis 22 Uhr beschäftigen. (§ 5 MuSchG)Im Mutterschutzgesetz (§ 11) sind auch direkt Tätigkeiten genannt, die für eine werdende Mutter unzulässig sind, da sie für die schwangere Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. In Bezug ...

Stand: 29.08.2024

Dialog: 12429