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Wann ist während der Schwangerschaft ärztlicherseits ein Beschäftigungsverbot und wann eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen?

Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...

Stand: 11.09.2018

Dialog: 6174