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Kann der Arbeitgeber im Falle einer Ablehnung der Lohnfortzahlung durch die GKV (U2) von seinem Beschäftigungsverbot zurücktreten und mich zum Dienstantritt auffordern?

des Beschäftigungsverbotes hinzugezogen werden.Da der Arbeitgeber (und nicht die Krankenkasse) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten von mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten trägt, ist ihm zu empfehlen, dieses auch so lange einzuhalten, wie die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. ...

Stand: 14.08.2022

Dialog: 15559