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Darf eine schwangere Gynäkologin einen CO2-Laser zur Abtragung von Kondylomen bedienen?

Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser entste ...

Stand: 14.02.2020

Dialog: 43057