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Darf eine Schwangere Bodenreinigungsarbeiten ausführen?

werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird (§ 9 Abs.2 MuSchG).In Bezug auf die Fragestellung sind speziell die folgende Tätigkeiten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten: Tätigkeiten, bei denen Schwangere der schädigenden Einwirkung von chemischen und biologischen Gefahrstoffen, Strahlen, Staub, Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sind.Körperlich schwere Arbeiten, wie das Heben und Tragen ...

Stand: 30.11.2023

Dialog: 5183