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Ist eine schwangere Mitarbeiterin bei einem Ausbruch von Hand-Fuß-Mund-Krankheit in einer KITA durch den Arbeitgeber freizustellen?

oder nicht zumutbar ist, befristet von der Arbeit freigestellt werden. Wiederzulassung ist am 36. Tag nach der letzten Erkrankung. (vergl. § 13 Mutterschutzgesetz)Für alle anderen Schwangeren gilt die strikte Einhaltung folgender Regelungen:1. Durch gute persönliche- und allgemeine Hygienemaßnahmen kann das Übertragungsrisiko effektiv vermindert werden. Hierzu zählen häufiges Händewaschen, Reinigung ...

Stand: 09.07.2021

Dialog: 22545