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Ist es zulässig, dass ich in meiner Ausbildung an Sonn- und Feiertagen bis zu 12 Stunden arbeiten muss?

Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht übe ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 4795