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Gibt es für jugendliche Auszubildende (17 Jahre) im Gaststättengewerbe keine (Ersatz-)Feiertage?

werden dürfen.Jugendliche sind für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einem Werktag (Montag bis Samstag) fällt, freizustellen, nicht dagegen für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Sonntag fällt.Das heißt, dass ein Jugendlicher, der an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt wird, der auf einen Sonntag fällt, nur einen Freistellungsanspruch hat.Wird der Jugendliche ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 42531