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Welche Arbeitszeiten gelten für volljährige Berufsschüler?

im Betrieb - auch an beiden Schultagen - für erwachsene Auszubildende zulässig.Nach der Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen (z.B. BAG 5 AZR 413/99)Die Beschäftigung vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht ist nicht zulässig. Das gilt auch für Auszubildende, die über 18 ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 9207