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Wer ist verantwortlich für Arbeitsschutzmaßnamen bei Auszubildenden, die in überbetrieblichen Ausbildungsstellen mit Gefahrstoffen umgehen?

Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach sind Beschäftig ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4033