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Dürfen in einem Ausbildungsbetrieb die Jugendlichen mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, die in Verdacht stehen Krebs zu erzeugen und dementsprechend eingestuft sind?

Dieser angefragte Sachverhalt ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eindeutig geregelt:Nach §22 JArbSchG Absatz 1 Nr. 6 dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden- mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind.Ausnahmen von dieser Regelung findet man im Absatz 2. Demnach sind diese Arbeiten zulässig wenn,dies zur Er ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 6909