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Darf ein 17-jähriger Jugendlicher im Rahmen seiner Ausbildung im 1. Lehrjahr ins europäische Ausland mitgenommen werden?

Sachlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG für jede Tätigkeit, die ein Jugendlicher in seiner Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung üblicherweise aufgetragen wird.Das JArbSchG gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen im Ausland, sofern das Ausbildungsverhältnis in Deutschland begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 11880