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Dürfen Jugendliche Arbeiten durchführen, die für ihre Ausbildung notwendig sind, bei denen aber die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden?

von der Verantwortung entbinden.Es wird dringend empfohlen, vor Beginn einer möglichen Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten im Sinne von § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und (wenn vorhanden) den Betriebsrat einzubeziehen. ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 28130