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Dürfen jugendliche Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden?

Jugendliche Auszubildende dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs.2 JArbSchG). Im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" sehen wir das Erfordernis als gegeben an.Hinsichtlich ...

Stand: 29.01.2018

Dialog: 42171