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Darf ein 16-jähriger Auszubildender im Rahmen seiner Ausbildung eine Reinigungstätigkeit mit Atemschutz ausüben?

Grundsätzlich haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Gefahrstoffverordnung). Diese grundsätzliche Frage muss zunächst in der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen für den Arbeitnehmerschutz nicht ausreichend und persönliche Schut ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 6544