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Ein 14-jähriger soll in Gartenprojekt in der Schule mit einem Freischneider hantieren. Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind die ei ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 255