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Ist es rechtens, dass in einer Akkord-Kolonne ein Lehrling im zweiten Lehrjahr beschäftigt und abgerechnet wird?

Falls es sich bei dem Auszubildenden um einen Jugendlichen handelt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Nach § 23 JArbSchG darf ein Jugendlicher nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden. Auch die Tätigkeit in einer solchen Arbeitsgruppe ("Akkord-Kolonne") ist nicht zulässig. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten nur, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.Ist de ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 19824