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Ist der Auftraggeber verpflichtet zu kontrollieren, ob der Nachunternehmer die Bestimmugen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhält?

"Grundsätze der Prävention" zum Inhalt.Das bedeutet, dass grundsätzlich der Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Jugendlichen für das Einhalten der Vorschriften des JArbSchG primär verantwortlich ist und für Verstöße zur Verantwortung gezogen wird (Bußgeld- und Strafvorschriften siehe § 58 ff JArbSchG).Kommt es auf Grund eines Verstoßes gegen das JArbSchG zu einer Gefährdung von Beschäftigten anderer ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6654