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Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

werden.In der Regel lässt sich durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr reduzieren. So kann man z. B. durch das Tragen von Handschuhen, Schutzkitteln und durch die Einhaltung der Hygieneanforderungen Schmierinfektionen bzw. fäkal-orale Infektionen minimieren. Bei Einhaltung von Schutzmaßnahmen können Praktikanten auch Arbeiten mit Kontakt zu Ausscheidungen wie. z. B. Windelwechsel, Toilettenbegleitung ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259