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Darf eine 15-jährige Schülerin an zwei Nachmittagen pro Woche Reinigungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis ausführen?

mit Infektionsgefahr nicht beschäftigen...."Hinweis:Auch wenn Jugendliche nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen Reinigungsarbeiten in einer ärztlichen Praxis/Zahnarztpraxis von diesen nicht ohne weiteres ausgeführt werden.Üblicherweise werden in Praxen zur Reinigung und Desinfektion Stoffe verwendet, die als Gefahrstoffe eingestuft sind. Arbeiten, bei denen Jugendliche schädlichen Einwirkungen ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 5850