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Dürfen 17-jährige Schülerinnen und Schüler auf einem indoor-Spielplatz bis 19.00 Uhr Kinder betreuen ?

. Unter Berücksichtigung der persönlichen Reife muss aber die Beschäftigung auf einen Umfang beschränkt sein, der die physische oder psychische Leistungsfähigkeit der/des Jugendlichen nicht überfordert (§ 22 JArbSchG), zumal keine qualifizierte erzieherische Ausbildung vorliegt.Wir empfehlen, bei der Beaufsichtigung von Kindern durch Jugendliche auch haftungsrechtliche Fragen (Wer trägt die Aufsichtspflicht?) zu klären ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 2204