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Darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren innerhalb der Absolvierung seines Freiwilligen Sozialen Jahres im OP-Bereich eingesetzt werden?

Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sindDer Arbeitgeber hat gemäß § 28a JArbSchG vor der Beschäftigung Jugendlicher die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Eine Tätigkeit im OP-Bereich fällt üblicherweise unter die gefährlichen Tätigkeiten nach § 22 JArbSchG. Da bei einem freiwilligen sozialen Jahr kein Ausbildungsziel existiert, ist demzufolge die Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 27394