Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 21 von 21 Treffern

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

als Kinder im Sinne des JArbSchG.Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen verboten (§ 5 JArbSchG).Das JArbSchG verbietet weder die Beschäftigung eines Jugendlichen in Gaststätten noch den Ausschank von Alkohol durch Jugendliche. Nach § 31 Abs. 2 ist zu beachten: "Wer Jugendliche beschäftigt, muß sie vor körperlicher Züchtigung und Mißhandlung und vor sittlicher Gefährdung durch andere ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Ergebnisseiten:
«12