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Darf eine 17-jährige Auszubildende bei Personalengpässen in der Produktion an den Maschinen eingesetzt werden?

explizit erwähnt.Schweißarbeiten, die zum Zwecke der Ausbildung (Ausbildungsplan!) ausgeübt werden,  wären unter den im § 22 JArbSchG genannten Voraussetzungen zulässig. Schweißarbeiten zum Abfedern von Personalengpässen dienen nach unserer Bewertung nicht der Ausbildung zur Energieelektronikerin und sind daher für eine Jugendliche Auszubildende entsprechend § 22 JArbSchG nicht zulässig. ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 10996