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Darf ein 15-jähriger beim Schulpraktikum mit Gefahrstoffen umgehen?

nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit gefährden oder ihre Leistungsfähigkeit übersteigen können: beispielsweise durch extreme Hitze, Kälte oder Nässe, durch schädigenden Lärm oder den Umgang mit Gefahrstoffen oder Sprengstoff.Im Zweifelsfall ist es nach § 27 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz Aufgabe der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde, nach einer Überprüfung des betreffenden Arbeitsplatzes ...

Stand: 31.07.2023

Dialog: 12856